Betrunken oder nicht: An die Regeln des Veranstalters muss man sich halten. (Symbolfoto) Foto: dpa

Ein dramatisches Ende fand eine Partynacht für einen Mann im vergangenen Jahr in Balingen. Wegen einer Kleinigkeit legte dieser sich mit dem Türsteher an. Das Resultat: eine aufgeplatzte Lippe einerseits und fünf gebrochene Rippen andererseits.

Wegen Körperverletzung musste sich ein Familienvater aus Mössingen vor dem Amtsgericht Balingen verantworten. Der bereits wegen ähnlicher Vorfälle in der Vergangenheit vorbestrafte Mann soll nach seinem Besuch einer Malle Party einen Mitarbeiter der vom Veranstalter beauftragten Sicherheitsfirma zunächst bedroht und dann ins Gesicht geschlagen haben.