Auf der Bubatzkarte, die ein Softwareentwickler aus Koblenz erstellte, sind für das gesamte Bundesgebiet voraussichtliche Verbotszonen fürs Kiffen aufgezeichnet. Foto: OpenStreetMap

Das Konsumcannabisgesetz, das Anfang April deutschlandweit in Kraft getreten ist, erlaubt den Besitz und Konsum von Cannabis – mit Einschränkungen. In Nagold sind die Zuständigkeiten noch nicht geklärt, aber fest steht zumindest, wo sicher nicht gekifft werden darf.

Es spricht von der gesetzlichen Lage nichts dagegen, dass sich ein Erwachsener vor dem Rathaus einen Joint anzündet – unter dem Alter von 18 Jahren bleibt Cannabiskonsum weiterhin verboten. In Fußgängerzonen – wie auch an öffentlichen Sportstätten – ist Kiffen allerdings nur von 20 Uhr bis 7 Uhr erlaubt. Der Cannabiskonsum in Schulen, vor Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich bleiben rund um die Uhr tabu.