Der DLVH-Stadtrat Jürgen Schützinger wollte Jürgen Roth mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde eigentlich einen Denkzettel verpassen. Foto: Privat

Erst Krawalle bei der Kulturnacht, dann Krach zwischen dem Stadtrat Jürgen Schützinger (Deutsche Liga für Volk und Heimat) und Oberbürgermeister Jürgen Roth. Was ist eigentlich aus der Dienstaufsichtsbeschwerde geworden?

Auf Schwäbisch würde man sagen: „Die Sache hatte ein Gschmäckle.“ Erst Wochen nach den Geschehnissen und nachdem ein Reporter des Schwarzwälder Boten wiederholt nachgehakt hatte, äußerten sich die Behörden aus Villingen-Schwenningen zu den Krawallen bei der Kulturnacht.

Ein wütender Mob mit bis zu 300 Aggressoren, Böllerwürfe und Schlägereien – all das lag lange unter dem Mantel der Verschwiegenheit. Doch damit nicht genug: Nachdem alles durchgesickert war und schon zu entsprechenden Medienberichten, sogar im Fernsehen, geführt hatte, ließ Oberbürgermeister Jürgen Roth das Thema nicht öffentlich, sondern lediglich im nichtöffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung in Villingen-Schwenningen besprechen.

Dem Stadtrat Jürgen Schützinger (DLVH) reichte es, er wollte mit einer „Dienstaufsichtsbeschwerde“ vors Regierungspräsidium (RP) ziehen.

Absage an Schützinger

Dort kassierte jedoch nicht Oberbürgermeister Jürgen Roth für das von vielen Seiten heftig kritisierte Vorgehen der Verwaltung einen Rüffel, sondern bekam vielmehr Schützinger einen Korb.

„Wir haben die Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde von Stadtrat Schützinger gegen OB Roth geprüft und sind zum Ergebnis gekommen, dass das Vorgehen des Oberbürgermeisters und der Stadt nicht zu beanstanden ist und kein Anlass für ein Einschreiten des Regierungspräsidiums Freiburg in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde besteht“, verkündete die Pressesprecherin des Regierungspräsidiums, Heike Spannagel, auf Anfrage unserer Redaktion.

Kommt ohne Rüffel davon: Jürgen Roth. Foto: CDU

Begründet wird diese Haltung des RPs mit der Gemeindeordnung des Landes, wonach nichtöffentlich nur verhandelt werden darf, „wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern“. Des Weiteren: Über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, müsse nichtöffentlich verhandelt werden. „Berechtigte Interessen Einzelner sind alle rechtlich geschützten oder sonstigen schutzwürdigen Interessen“, so Spannagel weiter.

Nur Teilaspekte seien Thema gewesen

Die Stadt Villingen-Schwenningen habe der Behörde mitgeteilt, dass der OB vor Beginn der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats nichtöffentlich unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht/Information der Verwaltung lediglich über Teilaspekte des Gesamtvorgangs, der bereits in den Tagen zuvor Gegenstand der Presseberichterstattung war, berichtet hat.“

Diese Aspekte beträfen auch nach Einschätzung der Rechtsaufsichtsbehörde im RP schutzbedürftige Interessen Einzelner.