Mit einem irren Tempo verfolgte die Polizei im März den Verkehrsrowdy durch Neubulach. Foto: © Starpics – stock.adobe.com

Nach der halsbrecherischen Verfolgungsfahrt Ende März in Neubulach, ermittelt die Polizei nach wie vor. Der Vorwurf: verbotene Kraftfahrzeugrennen. Das kann mit Geldbuße oder auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

Neubulach - Es waren Szenen wie aus einem Hollywood-Streifen, die sich Ende März in der Neubulacher Innenstadt abspielten. Ein Mercedes-Fahrer sollte gegen 18.10 Uhr einer Routinekontrolle unterzogen werden. Die Beamten versuchten den Fahrer am Neubulacher Ortseingang auf ein Tankstellengelände zu lotsen. Doch der Fahrer beschleunigte wie von Sinnen, bretterte mit mehr als 100 Stundenkilometern durch die Neubulacher Innenstadt, überholte einige Fahrzeuge.

Fluchtfahrt vor den Polizeibeamten

Der 20-jährige Verkehrsrowdy türmte vor den Ordnungshütern, die die Verfolgung aufgenommen hatten, teilte die Polizei damals in einer ersten Meldung mit. Als der Raser dann in Oberhaugstett in die Martinsmooser Straße abbog, verloren die Beamten den 20-Jährigen, der noch eine 17-jährige Beifahrerin an Bord hatte, aus den Augen. Pikant an der halsbrecherischen Fluchtfahrt des Mercedes-Fahrers ist, dass in Neubulach eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde (km/h) gilt.

Ein Blick in den Bußgeldkatalog offenbart, dass der Rowdy mit einer Geldbuße von bis zu 700 Euro, drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen muss – allein für die Raserei durch die Ortschaften.

Doch jetzt braut sich über dem 20-Jährigen weiteres Unheil zusammen. Die Polizei ermittelt nämlich aktuell auf Hochtouren in dem Fall, wie Michael Wenz vom Polizeipräsidium Pforzheim auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt.

Tatvorwurf wiegt bleischwer

"Das Polizeirevier Calw wird dann nach jetzigem Stand eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Tübingen vorlegen." Der Tatvorwurf wiegt bleischwer: Ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen wird dem Neubulacher Rowdy angelastet. "Darunter wäre dann auch die ›Geschwindigkeits-Ordnungswidrigkeit‹ subsumiert", teilt Wenz weiter mit. Es kann also im Endeffekt noch teurer werden für den jungen Neubulacher.

Wenn es dabei bleibt, denn der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch, 315d, gibt je nach Schwere der Tat auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren her.

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