Acht Angeklagte haben mit gestohlenen Rettungsspreizern eine Reihe von Geldautomaten aufgebrochen (Symbolbild). Foto: dpa/Marcus Brandt

Fünf Angeklagte haben Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Hechingen eingelegt, die unter anderem in Sigmaringen Geldautomaten geknackt haben. Nun hat der Bundesgerichtshof die Revisionen verworfen; damit ist das Urteil rechtskräftig.

Acht Angeklagte sind wegen einer Serie von Spreizungen von Geldautomaten am 20. Juli 2023 vom Landgericht Hechingen verurteilt worden. Fünf von ihnen legten Revision ein – die nun mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. März verworfen wurden. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Die Angeklagten waren von Ende 2021 bis Ende 2022 in sechs Fällen an Geldautomaten mit Rettungsspreizern zugange gewesen – teilweise waren sie nur hierfür nach Deutschland eingereist. Die Taten wurden im Großraum Sigmaringen, Titisee-Neustadt und Rosenberg begangen; die Spreizer wurden zuvor bei Einbrüchen in Feuerwehr-Häuser entwendet.

Viermal haben die Täter Beute gemacht

In vier Fällen gelang es den Tätern größere Summen an Bargeld zu stehlen; in zwei Fällen brachen sie die Versuche aus Furcht vor Entdeckung ab; in allen Fällen entstanden erhebliche Sachschäden.

Der Hauptangeklagte wurde von Landgericht Hechingen wegen schweren Bandendiebstahls in sechs Fällen, zwei davon versucht, sowie Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt. Die anderen Angeklagten erhielten, je nach Tatbeteiligung, geringere Freiheitsstrafen.