Prozess: Paar erbeutet in Villingen 20 000 Euro Bargeld

Villingen-Schwenningen. Unter das Treiben eines Einbrecherduos wurde vor dem Villinger Schöffengericht ein Schlussstrich gezogen.

Ein 24-jähriger kommt mit einer Bewährungsstrafe davon, seine damalige Komplizin bleibt weitere 18 Monate im Gefängnis. In Villingen landeten die beiden aus ihrer Sicht einen Volltreffer und erbeuteten 20 000 Euro Bargeld, auch zwei luxuriöse Geldbeutel im Gesamtwert von rund 1000 Euro wechselten unfreiwillig den Besitzer.

Durch ein Fenster kommen sie ins Haus

Das Duo verschaffte sich über ein Fenster Zugang zu einer Immobilie und dürften nicht schlecht gestaunt haben, mit einem derart umfangreichen Diebesgut habe man nicht gerechnet, so die Angeklagte während der Hauptverhandlung. Mann und Frau sind geständig und wurden aus der Untersuchungshaft vor Justitia überstellt, ein zurückliegender Wohnungseinbruch in Düsseldorf bringt die Frau nun weiter in die Bredouille.

24-Jähriger hat keine Vorstrafe

Der 24-Jährige hatte bis dato keine Vorstrafe und kann sich über Bewährung freuen, für seine Komplizin bleiben die Gefängnistüren geschlossen.

Geldmangel ließ die Tat folgen, die Frau sah vorerst keine Möglichkeit mehr ihre in Kroatien lebende Tochter zu sehen. "Ich hatte damals nur noch 500 Euro in der Tasche", gab die Angeklagte an. Ob das Duo seinerzeit einen Tipp bekommen hat, bleibt offen, laut Darstellung der Frau habe man sich die Immobilie "einfach so ausgesucht".

Mann und Frau wurden in Italien geboren und haben einen großfamiliären Hintergrund, beide sind ohne Schulabschluss und Berufsausbildung. Laut Verteidigung stammt die Frau aus einer Roma-Familie und wurde verheiratet, das "Zuweisen" eines Gatten habe ihr jedoch Glück gebracht. "Sie liebt ihren Mann", ließ ihr Rechtsbeistand vor Gericht wissen.

Mit 500 Euro nach Kroatien

Noch vor dem Urteilsspruch wurde im Gericht darauf hingewiesen, dass es sich mit 500 Euro durchaus nach Kroatien gelangen lasse, "das geht sogar per Flug", so Richter Christian Bäumler.

Abermals zeigte der Vorsitzende eine legere Auslegung der Strafprozessordnung, mitunter lässt Bäumler bei Zuschauern im Gerichtssaal auch Kopfbedeckungen zu.