An der Gemarkungsgrenze Seedorf/Bösingen („Schlurrainwald/Laubenlindenwald“) befindet sich ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen. Die Bösinger Drachenflieger bemängeln den nahen Abstand zu ihrem Fluglandeplatz. Foto: Weisser

Mit den zwei in der Regionalplanfortschreibung ausgewiesenen Vorrangflächen für Windkraftanlagen ist der Dunninger Gemeinderat einverstanden. Darüber hinaus möchte man noch einen Teil des Gebiets, auf dem sich die bestehende Windkraftanlage befindet, als weitere Vorrangfläche.

Laut Regionalverband sind die Flächen „Globen/Steinforren“ mit 175 Hektar (westlich von Dunningen und Seedorf, in der Nähe zur Gemarkungsgrenze Sulgen) und „Schlurrainwald/Laubenlindenwald“ mit 272 Hektar (Gemarkungsgrenze Seedorf/ Bösingen) als Standorte für Windkrafträder vorgesehen. Warum jetzt noch ein zusätzliches, drittes Vorranggebiet.