Ein Tesla Model Y Performance - mit dessen Verkauf der Gewinn möglich war. (Symbolfoto) Foto: Heidepriem

Mit Fördergeldern zum E-Auto-Kauf und dem Weiterverkauf nach sechs Monaten Gewinn machen – das klingt zu schön, um wahr zu sein. Ein Böblinger rechnet nun auf YouTube vor, wie er dank staatlicher Gelder Gewinn macht.

Unternehmer Florian Steiner hat auf seinem Kanal mit rund 3800 Abonnenten erklärt, wie er dank Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem anschließenden Verkauf seines Tesla ins Ausland Gewinn macht.

Im Beispiel geht es um einen Elektro-SUV, das Tesla Model Y Performance, aus der Gigafactory im brandenburgischen Grünheide. Der Tesla kostete laut Steiner beim Einkauf 66.170 Euro. Für den Kauf des Elektroautos strich er die BAFA-Förderung in Höhe von 5000 Euro ein. Eine zusätzliche Einnahme hatte er durch die sogenannte THG-Quote, ein Treibhausgasminderungs-Zertifikat, das für über 370 Euro verkauft werden konnte.

"BAFA-Karussel" dreht sich

Und trotz der Kosten für Fahr-Strom, Versicherung und Finanzierung gibt Steiner an, durch den Verkauf nach Finnland exakt 8638,55 Euro Gewinn gemacht zu haben. Die Masche ist auch unter dem Namen "BAFA-Karussel" bekannt.

Dabei werden die Fahrzeuge zeitnah nach der durch die Förderung gesetzten Mindesthaltedauer von sechs Monaten in den Norden verkauft: Unter anderem nach Dänemark, Schweden oder wie im Fall Steiners nach Finnland. Dabei profitieren die Händler von einer Kombination aus stagnierenden oder steigenden Preisen und der Förderung, die den Wertverlust - bei Neuwagen eigentlich immens - wett macht. 

"Entscheidend" war bei Steiner, wie er auf Nachfrage erklärt, "die Gute, zu dem Zeitpunkt vorhandene Marktlage." Und der Unternehmer ist überzeugt: "Selbst ohne Förderung wäre ein Gewinn von über 3000 Euro realisierbar gewesen."

Grund dafür? "In Finnland werden gebrauchte Model Y Performance Modelle für über 80.000 Euro veräußert. Allein die Differenz zwischen Anschaffungskosten in Deutschland und Anschaffungskosten in Finnland sind massiv." Die Marktlage habe sich jedoch inzwischen verändert und die Nachfrage im Ausland sei zurückgegangen.

Insider könnte Gewinn nicht mit dem Gewissen vereinbaren

Ein Mann aus der Region Konstanz hat seit 2019 gleich mehrfach Teslas gekauft, sie ein halbes Jahr gefahren und dann teuer weiterverkauft. Für das Fahren eines E-Autos hatte er effektiv keine Kosten. Einen Gewinn, so betont der Insider, habe er aber nicht machen wollen. „Das hätte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren können“, sagt der Mann, der anonym bleiben möchte.

Autohändler, die aufs „BAFA-Karussell“ mehrfach aufgesprungen sind, kritisiert er. Doch den Verkauf der Teslas ins Ausland verteidigt er: „Ob diese Autos hier oder in Dänemark keine Emissionen ausstoßen, macht keinen Unterschied.“ Dem Klima sei es egal, beides zahle auf den Fortschritt im Kampf gegen den Klimawandel ein.

ADAC spricht von Ausnutzen der Gesetzeslücke

Christian Schäfer, Abteilungsleiter Mobilität und Technik beim ADAC Württemberg, erklärt dazu auf Anfrage, dass der Verkauf von jungen, gebrauchten E-Autos direkt nach sechs Monaten "eine bekannte Problematik" sei. "Hier nutzen manche Gewerbetreibende und auch Privatpersonen eine Lücke in der Gesetzgebung aus", so Schäfer. Die Methode, bei der deutsche Steuerzahler den finanziellen Vorteil Einzelner subventionieren, sei aber „vollkommen legal“.

Eine weitere negative Konsequenz sei, dass die Autos durch den Verkauf ins Ausland nicht mehr zum Aufbau eines Gebrauchtwagenmarkts für E-Autos in Deutschland beitragen könnten.

Mindesthaltedauer soll auf ein Jahr erhöht werden

Der ADAC begrüße daher die Überlegungen der Bundesregierung, die Mindesthaltedauer von E-Autos zur Gewährung der vollständigen Förderung auf zwölf Monate zu setzen.

Für Florian Steiner aus Böblingen wäre das kein Problem, sogar „irrerelevant“. Seinen Tesla Model Y habe er aufgrund eines „Wechsels von einem privat genutzten Kfz auf einen Firmenwagen“ verkauft.

Unattraktiver wird der Weiterverkauf der E-Autos aber definitiv. Die Abschmelzung der Fördersummen beginnt ab 2023. So sinkt die Spitzenförderung der BAFA von 6000 Euro auf 4500 Euro. Und: Ab dem 1. September 2023 sind Gewerbetreibende von den Förderungen ausgeschlossen.

Steuerberatung rät zur Vorsicht: Fiskus könnte auf Gewinn aufmerksam werden

Autos kaufen, ein halbes Jahr fahren und dann gewinnbringend verkaufen – für Privatpersonen kann das bei der Steuererklärung ein böses Erwachen geben. Denn wer die Masche mehrfach anwendet, könnte schnell in den Verdacht geraten, aufgrund der Regelmäßigkeit den Autoverkauf gewerblich zu betreiben.

Das erklärt eine Steuerkanzlei aus dem Kreis Rottweil auf Anfrage. Eine Mitarbeiterin vom Steuerbüro beschreibt das anhand eines Immobilien-Beispiels: "Beim dritten gekauften Objekt innerhalb von 10 Jahren wird von einer Wiederholungsabsicht ausgegangen." Analog dazu könnte der Fiskus auch das übermäßige kaufen und verkaufen von Autos so sehen.