Vor dem Amtsgericht Oberndorf wurde verhandelt. Foto: Archiv Fritsche

Das Amtsgericht Oberndorf bekam es mit einem heranwachsenden Angeklagten zu tun, dem das Fahren ohne Fahrerlaubnis und sexuelle Belästigung vorgeworfen wurden.

Ein Urteil erging aber nicht, das Verfahren wurde gegen Auflagen vorläufig eingestellt.

Die Tat selbst fand im Januar 2023 statt. Nachdem eine Bekannte der Familie die Mutter des Angeklagten in Rötenberg besuchte und dort mehrere Stunden verweilte, wollte sie abends den Heimweg nach Aichhalden antreten.

Der heute 19-Jährige bot ihr an, sie nach Hause zu fahren. Allerdings sollte sie niemandem erzählen, dass er noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Kurzerhand verschaffte er sich den Fahrzeugschlüssel seines älteren Bruders.

In Panik geraten

Im Auto hätte er der damals 15-jährigen Bekannten immer konkreter werdende Avancen gemacht, die letztendlich dazu führten, dass diese in Panik geriet und das Auto verließ. Zuhause angekommen, berichtete sie ihrer Mutter und Schwester und später auch der Schulsozialarbeiterin von dem Vorfall, woraufhin sie den Angeklagten bei der Polizei anzeigte. Ganz folgenlos blieb das Tatgeschehen bei der Schülerin nicht, wie sich auch in der Hauptverhandlung zeigte.

So sei sie eigenen Angaben zufolge dem Angeklagten seit der Tat nicht mehr begegnet. Allerdings löse der Gedanken, sich mit ihm im gleichen Raum zu befinden, Panikattacken bei ihr aus, was ein ärztliches Attest bestätigte. Würde sie auf den Angeklagten treffen, verfiele sie zunächst ins Stottern und würde dann kein Wort mehr herausbringen, was der Beweisaufnahme natürlich wenig zuträglich wäre. Kurzerhand beschloss das Gericht, den Delinquenten für den Zeitraum der Aussage vor die Tür zu setzen.

1200 Euro Geldbuße

Geständig und einsichtig zeigte sich der Angeklagte bezüglich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, hinsichtlich des Vorwurfs der sexuellen Belästigung betonte er, lediglich auf seine Beifahrerin eingeredet zu haben, und nicht etwa, wie von dieser behauptet, sie berührt zu haben. Auch ihre Aussage belastete ihn nicht eindeutig, so machte sie widersprüchliche Angaben und konnte das Gericht nicht von der Schuld des 19-Jährigen überzeugen.

Letztendlich kamen die Verfahrensbeteiligten zu dem Schluss, dass eine vorläufige Einstellung vorteilhaft wäre.

Die Einstellung wurde folglich unter Auflagen erteilt, so soll der 19-Jährige eine Geldbuße in Höhe von 1200 Euro an den Verein „Frauen helfen Frauen“ leisten und zudem einen dreiseitigen Aufsatz zum Thema „Respekt im zwischenmenschlichen Miteinander im Bezug auf das Sexualleben“ verfassen und bei der Jugendgerichtshilfe innerhalb von zwei Wochen abgeben.