An dem Funkmast wird bereits gearbeitet. Ob er auch in Betrieb geht, ist noch fraglich. Foto: Schillaci

Regierungspräsidium bezieht sich auf Urteil von Bundesverwaltungsgericht. Kein Eilantrag.

Die Stadt Dornstetten soll Klage gegen die Baugenehmigung für den Neubau einer Funkübertragungsstelle an der Stuttgarter Straße in Aach einreichen. Das beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig.

Dornstetten - Es war versäumt worden, Alternativstandorte anzubieten. Ein Widerspruch gegen die Anlage vom Februar 2020 sei, so Bürgermeister Bernhard Haas, nun vom Regierungspräsidium (RP) abgelehnt worden. Der Widerspruch liege dem von der Stadt beauftragten Rechtsanwalt seit dem 3. November vor.

Darin beziehe sich das RP auf ein einschlägiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach innerhalb des Außenbereichs als Standort für eine Anlage nicht nach der schonendsten Alternative gesucht werden muss. Vielmehr sei für die Privilegierung im Außenbereich ausreichend, wenn keine schonendere Lösung im Innenbereich möglich sei.

Vorschlag von Rechtsanwalt gefolgt

Das RP stütze sich ferner auf die Aussage der Bauherrin, dass ein zumutbarer Alternativstandort im Innenbereich nicht möglich gewesen sei, da Grundstückseigentümer der Nutzung des jeweiligen Grundstücks nicht zugestimmt hätten.

Mehrheitlich und bei drei Enthaltungen sprach sich das Gremium zudem gegen einen Eilantrag gegen den Vollzug der Baugenehmigung aus. Davon hatte auch der zuständige Rechtsanwalt abgeraten, machte Haas deutlich. Man müsse nämlich in dem Eilantrag glaubhaft machen, dass die eingereichte Klage voraussichtlich Erfolg haben werde.

Eine schlüssige Klage zu formulieren, sei laut Rechtsanwalt kein Problem. Allerdings, gab Haas die weitere Einschätzung des Anwalts wieder, werde es nicht leicht werden, tatsächlich Recht zu bekommen.

Grundsätzlich gehe es, so Haas sinngemäß, um diffizile Entscheidungen hinsichtlich Alternativstandorten und Privilegierungen in Außen- und Innenbereichen als Standorte für derartige Anlagen. In einer dritten Abstimmung entschied das Gremium, so bald als möglich Strahlenmessungen zu veranlassen.

Diese sollten dann nach Inbetriebnahme der Anlage, falls diese gebaut werde, wiederholt werden. Entsprechendes hatte insbesondere auch SPD-Stadträtin Christa Dengler gefordert. Auch von Bürgerseite war dies angeregt worden. Insgesamt bewahre sich der Rat, so Haas, durch dieses Vorgehen und die Weiterverfolgung seiner bisherigen Linie die Chance, am Schluss doch noch Recht zu bekommen. Gegebenenfalls müsse der Mast, dessen Gerippe bereits stehe, wieder abgebaut werden. "Wir müssen jetzt klagen, notfalls muss das Gerippe wieder abgebaut werden", sagte auch Stadtrat Karlheinz Raisch (CDU/FW).