Bei der Stimmabgabe für den Gemeinderat gibt es im Vergleich zur Kommunalwahl 2019 eine Neuerung. (Symbolfoto) Foto: Uwe Anspach

Am kommenden Sonntag, 9. Juni, wird gewählt. Die Gemeindeverwaltung informiert über Details zum Ablauf der Europa- und Kommunalwahl.

Die Wahlen zum Europäischen Parlament, Gemeinderat und Kreistag finden am Sonntag, 9. Juni, statt. Die Bürger erhielten in den vergangenen Tagen die Wahlbenachrichtigung. Mit dieser kann die Briefwahl beantragt werden oder am Wahltag im Wahllokal gewählt werden.

Weiterhin erhalten die Wähler nach Angaben der Gemeindeverwaltung in diesen Tagen die Wahlunterlagen, in dem die Stimmzettel und Merkblätter für die Kommunalwahlen enthalten sind. Die Stimmzettel zur Europawahl erhalten die Wahlberechtigten am Wahlsonntag im Wahllokal.

Das Wahllokal der Gemeinde befindet sich im Foyer der Mehrzweckhalle, Schulstraße 1. Es ist am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung, der Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Identitätsausweis. Wer bereits Briefwahl beantragt und die Unterlagen erhalten hat, aber dennoch an der Urne wählen möchte, muss zudem seinen Wahlschein mitnehmen, um diesem im Wahllokal abzugeben.

Nur eine Liste für den Gemeinderat

Bei der Gemeinderatswahl ist diesmal zu beachten, dass es sich um eine Mehrheitswahl handelt, da nur ein Wahlvorschlag eingegangen ist. In den Vorjahren konnten bis zu drei Stimmen an einen einzelnen Bewerber vergeben werden, oder die Stimmen konnten auf mehrere Listen verteilt werden. Dies ist bei der kommenden Wahl nicht mehr möglich.

Es sind bei der Gemeinderatswahl insgesamt maximal acht Stimmen zu vergeben. Denn so viele Sitze umfasst das Gremium. Die Stimmen können beispielsweise in Form von Kreuzen abgegeben werden. Ein Kreuz ist dabei eine Stimme. Ein Bewerber darf dabei aber nur maximal eine Stimme erhalten.

Wahl über die freie Zeile

Auch kann bei dieser Wahl einer anderen wählbaren Person, die nicht auf dem Stimmzettel aufgeführt ist, durch Eintragung in eine freie Zeile eine Stimme gegeben werden. Diese Person muss allerdings so eindeutig bezeichnet werden, dass zweifelsfrei erkennbar ist, welche Person gemeint ist. Stimmzettel, die ganz durchgestrichen, durchgerissen oder durchgeschnitten sind, sind ungültig.

Wird ein Stimmzettel ohne jede Art von Kennzeichnung abgegeben, erhalten die ersten acht aufgeführten Bewerber je eine Stimme.