Auf dem Schluchtensteig verliert sich die Spur der jungen Frau. Foto: Hansen

Im Fall der seit September 2020 auf dem Schluchtensteig im Schwarzwald vermissten Wanderin Scarlett S. aus Bad Lippspringe hat die Staatsanwaltschaft Waldshut das Todesermittlungsverfahren vom vergangenen Jahr ergebnislos eingestellt.

Staatsanwältin Rahel Diers betonte am Mittwoch aber, dass damit der Fall Scarlett keinesfalls abgeschlossen sei. Die Zuständigkeit für das Verfahren gehe aber nun wieder zurück an die Polizei. Scarlett werde auch nicht für tot erklärt, das könne frühestens zehn Jahre nach ihrem Verschwinden und auch nur auf Antrag beispielsweise der Familie geschehen.

Das Todesermittlungsverfahren war im Spätsommer 2021 eingeleitet worden, weil es eine Anzeige gab, wonach die junge Frau getötet worden sei. Dafür gab und gibt es aber aus Sicht der Ermittler keine Hinweise: „Die Hintergründe des Verschwindens sind nach wie vor unklar“, so Rahel Diers am Mittwoch. Mittlerweile seien über 500 Hinweise zu dem Fall ausgewertet worden, ohne eine Spur zur Vermissten zu ergeben.

Scarlett S. kam nie in Wehr an

Scarlett S. war im September 2020 auf der letzten Etappe einer mehrtägigen Wanderung auf dem Schluchtensteig von Todtmoos in Richtung Wehr im Kreis Waldshut unterwegs, wo sie allerdings nie ankam. Ihre Spur endet am 9. September in einem Supermarkt zu Beginn der Wanderetappe im Kreis Waldshut, wo sie von einer Überwachungskamera beim Einkaufen gefilmt wurde. Seither ist sie verschwunden. Am 10. September 2020 wurde sie von ihrer Familie vermisst gemeldet.

Vermisste galt als erfahrene Wanderin

Neben der suche durch die Ermittlungsbehörden beteiligten sich auch viele Freiwillige an der Suche nach der jungen Frau, die vor ihrem Verschwinden als erfahrene Wanderin und Weltenbummlerin galt. Auch eine Fernsehfahndung in der Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“ im Sommer 2022 ergab keine neuen Erkenntnisse.

Für Aufsehen sorgte im vergangenen Sommer zudem der Fund einer Sonnenbrille am Rand des Schluchtensteigs, die aussah, als ob sie der Vermissten gehört haben könnte. Eine kriminaltechnische Untersuchung förderte aber keine verwertbaren menschlichen DNA-Spuren zutage, so dass auch dieser Hinweis ins Leere führte.