Alle acht angeklagten Automaten-Knacker wurden am fünften Verhandlungstag vor dem Landgericht Hechingen verurteilt. (Symbolfoto) Foto: Raphael Koch - stock.adobe.com/.

Im Prozess um die Automatenknacker ist ein Urteil gefallen: Für sieben Jahre und acht Monate muss der Hauptangeklagte ins Gefängnis. In organisierter Bandenkriminalität soll er mindestens sechs Geldautomaten geknackt haben. Alle der acht Angeklagten wurden zu einer Haftstrafe verurteilt.

Die Spannung am fünften Verhandlungstag im Prozess um die Geldautomaten-Knacker blieb groß: Die Staatsanwaltschaft forderte bereits am Montag Haftstrafen für alle der insgesamt acht Angeklagten. Die Anwälte plädierten größtenteils auf Freispruch.

Am Donnerstagmorgen verkündete der Vorsitzende Richter dann das Urteil vor dem vollgefüllten Verhandlungssaal am Landgericht Hechingen: Sieben Jahre und 8 Monate muss der Hauptangeklagte in Haft. Er soll an insgesamt sechs Fällen beteiligt gewesen sein, als in den Jahren 2021 und 2022 Geldautomaten in Baden-Württemberg geknackt wurden. Zudem sei er Mitglied der aus dem Kosovo stammenden Gruppierung, die in organisierter Bandenkriminalität mit falschen Papieren immer wieder Landsmänner für Straftaten nach Deutschland einfuhren.

Nur ein Angeklagter auf Bewährung frei

Ein weiterer Angeklagter wurde zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und vier Monaten verurteilt. Er soll an fünf der sechs Tatvorwürfe beteiligt gewesen sein und war im Besitz der Tatwaffe – einem Spreizer der zuvor von einer Feuerwehrstation entwendet wurde. Die übrigen fünf Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen zwei und vier Jahren verurteilt.

Nur einer der Angeklagten kommt mit einem blauen Auge davon: Er wird von dem vorsitzenden Richter zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, die aber auf Bewährung ausgesetzt ist. Der Richter stellt dem in Deutschland lebenden Mann eine günstige Prognose. Er habe eine Arbeitsstelle, sei integriert und habe Frau und Kinder.