Wegen Betrugs musste sich jüngst ein Schramberger vor dem Oberndorfer Amtsgericht verantworten. Foto: Fritsche

Gericht: Verfahren wird gegen Zahlung einer Geldauflage und Schadenswiedergutmachung eingestellt

Wegen Betruges in mehreren Fällen musste sich jüngst ein 53-jähriger Schramberger vor dem Oberndorfer Amtsgericht verantworten. Der Mann stellte sich nicht gerade als gesprächig heraus.

Schramberg/Oberndorf. Pünktlich zum Sitzungsbeginn herrschte im Sitzungssaal gähnende Leere. Der Angeklagte war nicht erschienen. Einige Tage vor Sitzungsbeginn hatte der Schramberger noch beantragt, ob seine Lebensgefährtin an seiner Stelle teilnehmen darf. Weil in diesem Fall keine Krankheit oder ein sonstiger Verhinderungsgrund vorlag – beantragte der Staatsanwalt eine Vorführung durch das Polizeirevier Schramberg.

Gesagt, getan: Nach einigen Telefonaten machten sich zwei Polizeibeamte auf den Weg, um den Mann nach Oberndorf zu bringen. In der Zwischenzeit tauchte dessen Lebensgefährtin im Sitzungssaal auf, fest überzeugt davon, an seiner statt aussagen zu dürfen. Nach einem kurzen Gespräch mit der Richterin war sie aber schnell wieder verschwunden. Auch wenn keiner der Anwesenden von der Wartezeit begeistert war, nutzten sie diese zu Gesprächen – und zum regelmäßigen Ausschauhalten nach ankommenden Polizeiautos.

Gut 90 Minuten nach dem angesetzten Sitzungsbeginn konnte es losgehen. Bevor der Angeklagte überhaupt mit seinen Anschuldigungen konfrontiert werden konnte, gab der Mann, der ein Gewerbe mit Bastelbedarf betreibt, plötzlich an, nichts vom Gerichtstermin gewusst zu haben. Auch eine Vorladung habe er keine erhalten.

Ihm wurde vorgeworfen, über mehrere Online-Versandhändler Waren angeboten und diese trotz mehrmaliger Mahnung durch Käufer nicht verschickt zu haben. So sei bei fünf Geschädigten ein Schaden in Höhe von knapp 900 Euro entstanden.

E-Mails verlesen

Bei den Artikeln handelte es sich etwa um ein Damenfahrrad oder ein Klettergerüst. Der Angeklagte beteuerte, von alldem gar nichts zu wissen. "Zu den Fällen kann ich nichts sagen, weil ich sie nicht kenne und es nie meine Absicht war, jemanden zu betrügen", beteuerte er zudem gegenüber der Richterin.

Die Vernehmung der Zeugen, vor allem den Geschädigten, sollte audiovisuell erfolgen, denn durch den Internetversand handelte es sich bei den Käufern um Personen aus ganz Deutschland. Das Problem: Wegen erwähnter Verzögerungen waren zur Vernehmung nicht mehr alle Zeugen bereit. Einer zumindest gab an, über eine Internetversandplattform beim Angeklagten Ware bestellt zu haben und diese trotz mehrfacher Nachfrage nicht erhalten zu haben. Selbst als er dem Angeklagten angeboten habe, er solle ihm das Geld zurückerstatten und dann sei die Sache erledigt, habe sich nichts getan. Aus diesem Grund habe er Anzeige erstattet.

Ein weiterer Zeuge, ein Polizeibeamter, bestätigte dass die Anzeigen in ganz Deutschland aufgenommen worden waren. Der Angeklagte habe sich auch in früheren Vernehmungen zu den Vorwürfen nie geäußert.

In der Folge wurden E-Mails verlesen, die zwischen den Geschädigten und dem Gewerbe des Angeklagten verschickt wurden.

Immer noch beteuerte der Schramberger, sowohl von den Fällen als auch vom Mailverkehr nichts zu wissen. Auf Anfrage, ob die Mailadresse, von der die Mails verschickt wurden, seine sei, sagte er nur "das weiß ich nicht". "Wer weiß denn Bescheid, wenn nicht Sie?", fragte die Richterin den Angeklagten, aber auch darauf wollte er keine Antwort geben. Auch zu seinen persönlichen Verhältnissen sagte der Mann nichts.

Letztlich wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro an die Staatskasse, sowie der finanziellen Schadenswiedergutmachung an die Geschädigten verpflichtet. Wenn er diese Zahlungen fristgerecht leistet, bleibt es bei einer Einstellung des Verfahrens. Ansonsten wird es wieder aufgenommen.