Die Wahl zum Alpirsbacher Bürgermeister wurde für ungültig erklärt. (Symbolfoto) Foto: Barbara Gindl/apa/dpa/Barbara Gindl

Kloster, Brauerei - und nun Wirbel um die Bürgermeisterwahl: Alpirsbach wird noch eine Weile in den Schlagzeilen bleiben. Denn die Wahl wird ein Fall für die Justiz. Es geht um eine Definitionsfrage.

Der gewählte Bürgermeister von Alpirsbach geht juristisch gegen die Entscheidung des Landratsamts Freudenstadt vor, nach der die Wahl wegen mutmaßlicher Täuschung der Wähler über eine Suspendierung ungültig ist. Sven Christmann habe Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben, sagte sein Anwalt Patrick Heinemann am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Das Landratsamt hatte am Mittwoch in einer Mitteilung erklärt, Christmann sei als Polizeibeamter die Führung der Dienstgeschäfte verboten worden - und das als Suspendierung bezeichnet. Eine Suspendierung sei aber eine vorläufige Dienstenthebung, sagte Heinemann. Diese liege in diesem Fall nicht vor. Dass Christmann im Wahlkampf bestritten hatte, suspendiert zu sein, sei also „objektiv nicht unwahr“.

Vorwurf der Wählertäuschung

Bei der Stichwahl in dem 6000-Einwohner-Ort hatte der parteilose Polizeihauptkommissar Ende April knapp 56 Prozent der Stimmen erhalten, Amtsinhaber Michael Pfaff gut 44 Prozent. Das Landratsamt prüfte die Wahl, nachdem drei Einsprüche eingegangen waren.

Am Mittwoch erklärte die Behörde, sie habe “gesicherte Informationen erhalten, dass Herrn Christmann schon lange vor Beginn des Bürgermeister-Wahlverfahrens die Führung der Dienstgeschäfte gem. § 39 BeamtStG (Suspendierung) verboten wurde und dass dieses Verbot seither unverändert fortbesteht“.

Christmanns öffentliche Dementis bezüglich einer Suspendierung etwa auf Instagram wertete das Amt als aktive Täuschung der Wähler, die entscheidenden Einfluss auf den Ausgang der Wahl gehabt habe. Auch wegen weiterer Beanstandungen erklärte es die Wahl für ungültig und ordnete eine Neuwahl an.

Über Anklage noch nicht entschieden

Hintergrund sind Ermittlungen wegen möglicher Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Beschaffung von Trocknungsschränken für die Polizei. Das Landgericht Karlsruhe hat nach Auskunft eines Sprechers vom Donnerstag bislang nicht entschieden, ob es auf Basis einer Anklage der Staatsanwaltschaft Pforzheim vom November 2022 ein Verfahren eröffnet.

Christmann hatte auf seiner Internetseite erklärt: „Ich habe zu keinem Zeitpunkt bestritten, dass ich – neben anderen Personen – in ein Ermittlungsverfahren einbezogen bin.“ Einen Tag später hieß es: „Einige fordern jetzt von mir, ich hätte falsche Anschuldigungen über mich öffentlich machen sollen, obwohl ich genau weiß, dass ich unschuldig bin.“